Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1.Geltung der AGB
Der Werk- bzw. Dienstvertrag, der der Beauftragung zu Grunde liegt, wird ausschließlich zu den folgenden Bedingungen geschlossen. Abweichende AGB´s des Auftraggebers werden – sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird – nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn QService ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§2.Textform und Rügefrist
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag sind nur wirksam, wenn sie in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.
Ist eine in Textform getroffene oder bestätigte Vereinbarung nach Ansicht einer Vertragspartei nicht zutreffend widergegeben, hat diese Partei dies innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang der Vereinbarung gegenüber der anderen Vertragspartei zu rügen. Versäumt sie diese Frist, wird vermutet, dass die Vereinbarung zutreffend widergegeben ist.
§3.Vertraulichkeit
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Angebot und die Preisliste von QService vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, sofern QService dem nicht im Einzelfall ausdrücklich im Voraus in Textform zustimmt.
§4.Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste von QService zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
Sofern der Kunde bei der Vereinbarung von Stundensätzen eine Abschätzung des Zeitaufwandes verlangt, ist QService nicht berechnet, mehr als 120 % des geschätzten Zeitaufwandes in Rechnung zu stellen, falls tatsächlich ein höherer Zeitaufwand anfällt. Sobald ein Überschreiten des geschätzten Aufwandes für QService erkennbar ist, wird QService den Auftraggeber unverzüglich über die Überschreitung und den voraussichtlichen Umfang der Überschreitung informieren. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang der Mitteilung zu kündigen.
Wartezeiten werden, sofern sie im Vertrag vorgesehen sind, wie Arbeitszeiten gemäß der aktuellen Preisliste von QService berechnet. Das gleiche gilt für Wartezeiten, die nachträglich aus Gründen entstehen, die von QService nicht zu vertreten sind (z.B. wegen nicht rechtzeitiger Beistellung von Material). QService wird den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich über die Entstehung der Wartezeiten informieren.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung länger als 7 Tage in Verzug, kann QService eine Verzugspauschale von 20 € verlangen.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Abschluss des Auftrags. Sind für die Bearbeitung eines Auftrags mehr als drei Wochen vorgesehen, ist QService berechtigt, alle zwei Wochen eine Abschlagszahlung von 90% der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb der Zahlungsfrist gem. Ziffer 6 die Abschlagszahlung in voller Höhe leistet, ist QService berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen. Entstehen durch die Einstellung der Arbeiten zusätzliche Kosten (z.B. Mietkosten für Werkzeuge oder Fahrzeuge), sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
QSeevice wird den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Zusatzkosten informieren.
§5. Zeitvorgaben und Ausführungsfristen
Der Beginn und die Durchführung des Auftrags setzen die Abklärung aller technischen Fragen, die Zurverfügungstellung der zu prüfenden bzw. zu bearbeitenden Gegenstände und die Materialbeistellung durch den Auftraggeber für die Durchführung des Auftrags voraus. Daher können und werden im Regelfall keine festen Ausführungsfristen vereinbart.
Werden im Einzelfall feste Ausführungsfristen vereinbart, verlängern sich diese angemessen, wenn die Fristen aufgrund von Umständen nicht eingehalten werden können, die QService nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere das nicht rechtzeitige Zurverfügungstellen der zu bearbeitenden Gegenstände, von Material, Werkzeugen, Prüf- u.
Messmittel und von Zutrittsberechtigungen sowie Arbeitskampfmaßnahmen bei QService oder dem Auftraggeber.
§6.Pflichten und Garantien des Auftraggebers
Von QService zu prüfende bzw. zu bearbeitende Gegenstände sind durch den Auftraggeber vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber garantiert, dass von ihm zur Verfügung gestellte Prüf- und Messmittel zur Durchführung der Prüfarbeiten geeignet sind.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass QService freien Zugang zu den zu prüfenden bzw. zu bearbeitenden Gegenständen hat.
§7.Gewährleistung bei Werkverträgen
Sofern es sich bei dem Auftrag um einen Werkvertrag handelt, hat der Auftraggeber etwaige Mängel unverzüglich in Textform gegenüber QService anzuzeigen. Der Auftraggeber hat QService die Möglichkeit einzuräumen, nachzubessern. Rücktritts- und Minderungsrechte stehen dem Auftraggeber erst zu, wenn die Nachbesserung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist fehlschlägt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche an Dritte (z.B. Endkunden, Subunternehmer) abzutreten.
Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres. Die Frist beginnt mit Abnahme der Leistung bzw. – wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert – mit Ablauf einer von QService nach Abschluss der Arbeiten für die Abnahme gesetzten angemessenen Frist.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Ansprüche wegen dieses Mangels nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
Der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Gewährleistungsrechte gelten nicht, wenn QService den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat.
§8.Haftungsbeschränkung
Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet QService nicht für Schäden beim Auftraggeber. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der verletzten Pflicht um eine wesentliche Vertragspflicht handelt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die Haftung für Produktionsausfallschäden und entgangenen Gewinn ist auf 1.000.000 € pro Haftungsfall begrenzt. Die Haftung für Schäden an den zu prüfenden bzw. zu bearbeitenden Gegenständen, an Material, Werkzeugen, Prüf- und Messmitteln sowie sonstigem Eigentum des Auftraggebers ist auf 1.000.000 € pro Haftungsfall begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse der Ziffern 1 bis 3 gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§9.Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von QService.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§10.salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine dem gewünschten Zweck wirtschaftlich entsprechende rechtswirksame Regelung zu vereinbaren.
Stand 2022
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